Die politische Dimension des vegetarischen Aktivismus in den 1870er Jahren

Ob in Bezug auf die Ernährung das Private politisch ist, hängt heute stark davon ab, ob Vegetarier/innen und Veganer/innen ihren Ernährungsstil in Bezug zur globalen Ressourcenverteilung setzen oder thematisieren, dass auch in westlichen Gesellschaften die Hanf- oder Chiasamen-Snacks längst nicht für alle leistbar sind. Vegetarismus und soziale Fragen waren auch in den 1870er Jahren miteinander verbunden. Unabhängig von der Positionierung dazu, hatte das Engagement in Vereinen und der Öffentlichkeit jedoch eine politische Dimension. Sich aktiv für die Verbreitung des Vegetarismus einzusetzen, bedeutete für die Vegetarier/innen im 19. Jahrhundert nicht nur, mit den herrschenden Ernährungsgewohnheiten zu brechen, sondern auch, frisch erkämpfte bürgerliche Rechte auszuüben. Die Gründung der ersten Vegetarier/innen-Vereine fällt in die Zeit der zunehmenden politischen Partizipation breiterer Bevölkerungsgruppen und ist im Kontext der Etablierung der Presse- und Versammlungsfreiheit sowie dem Vereins- und Petitionsrecht zu betrachten.

Das Vereinsrecht
In der absolutistischen Habsburgermonarchie war das Vereinsrecht Teil der Polizeigesetzgebung und wurde strikt gehandhabt[1]. Nach dem Konzessionsprinzip bedurften Vereinsgründungen der Zustimmung der Behörden, diese war zu Beginn des 19. Jahrhunderts vor allem wirtschaftlichen Vereinigungen und Wohltätigkeitsorganisationen vorbehalten, deren Tätigkeit sich mit den ökonomischen Interessen der Herrscher deckte. Auch kulturelle Aktivitäten wurden toleriert: so organisiert beispielsweise der Musikverein (gegründet als Gesellschaft der Musikfreunde) seit 1812 hochkarätige Konzerte für das Wiener Publikum. Politische Betätigung wurde durch die Vereinsgesetzgebung hingegen unterbunden.
Daher war die Vereins- und Versammlungsfreiheit eine zentrale Forderung der Revolutionär/innen 1848. Im Frühsommer dieses Jahres gestand – als Ergebnis der Revolution – Kaiser Ferdinand I. in der Pillersdorfschen Verfassung erstmals allen Staatsbürger/innen das uneingeschränkte Recht zu, Vereine zu gründen[2]. Diese liberale Phase währte jedoch nur kurz, unter Kaiser Franz Joseph wurde das Vereinsrecht in den folgenden Jahren wieder verschärft. Vereinsgründungen waren erneut bewilligungspflichtig und Vereine, „welche sich Zwecke vorsetzen, die in den Bereich der Gesetzgebung oder der öffentlichen Verwaltung fallen“ wurden mit dem Vereinspatent 1852 dezidiert verboten[3]. Für die nächsten 15 Jahre war dadurch eine offene, organisierte politische Tätigkeit ebenso wenig möglich wie Vereinsaktivitäten zu im weiteren Sinn politischen Themen wie beispielsweise einem Verbot der Vivisektion.
1867 wurde schließlich im 2. Staatsgrundgesetz als Teil der Dezemberverfassung die Vereins- und Versammlungsfreiheit festgeschrieben[4]. Details zum Vereinswesen waren im Vereinsgesetz des selben Jahres geregelt: so mussten neugegründete Vereine den Behörden gemeldet werden und durften erst nach der Nicht-Untersagung ihre Tätigkeit aufnehmen, die Namen von Mitgliedern mussten bekannt gegeben werden und Frauen war die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verboten[5]. Forderungen nach einer Abschaffung der Einschränkungen bei politischen Vereinen (von denen das Frauenverbot nicht die einzige war, beispielsweise durften politische Vereine auch keine Zweigstellen oder übergeordnete Verbände bilden) begleiteten das Gesetz von Beginn an, wenn auch erfolglos. Frauen wurden erst 1918 als Mitglieder in politischen Organisationen zugelassen, die weiteren Sonderregelungen für politische Vereine wurden 1947 aufgehoben. 2002 löste ein neues Vereinsgesetz jenes von 1867 ab, das mit Ausnahme der Zeit des Austrofaschismus und Nationalsozialismus für beinahe 130 Jahre die österreichischen Vereinsstrukturen geprägt hatte.

Die Entwicklung des Vereinswesens in Österreich im 19. Jahrhundert
Im Vormärz und in den neoabsolutistischen 1850er und 1860er Jahren erteilten die kaiserlichen Behörden nur sehr zögerlich Bewilligungen für Vereine, auch wenn diese politisch unverdächtig waren, wie das Beispiel der Gartenbau Gesellschaft zeigt: 1827 reichte der Initiator die Pläne zur Vereinsgründung ein, drei Jahre darauf erhielt er die prinzipielle Genehmigung mit der Aufforderung, die Vereinsstatuten zur Begutachtung einzusenden. 1832 erteilten die Behörden schließlich das Gründungsdekret[6]. Die Gründungsmitglieder der Gartenbau Gesellschaft waren durchwegs adelige Gartenbesitzer, eine Zusammensetzung, die repräsentativ ist für die Sozialstruktur der meisten Vereine vor 1867. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts nahm der Anteil weiterer Bevölkerungsschichten in den Vereinen zu und die Zahl der Vereine stieg sprunghaft an: für das Jahr 1880 verzeichnete das Österreichische Statistische Handbuch 14 000 Vereine in Cisleithanien (davon rund 20% im Land Niederösterreich, zu dem Wien gehörte), zehn bzw. zwanzig Jahre darauf hatte sich die Zahl jeweils verdoppelt[7]. Die elitären Zirkel waren zu einem Massenphänomen geworden, das um 1900 von Parteien und deren angegliederten Vereinen dominiert wurde[8]. Egal ob Frauenrechte oder Sport: in den meisten Sparten gab es jeweils eine sozialdemokratische und eine katholische, oft auch eine deutsch-nationale, Organisation. In den 1870er Jahren, vor der Existenz der Massenparteien, war die Vereinslandschaft hingegen noch weniger (partei-)politisch gefärbt.

Im Bereich der Lebensreform entwickelte sich das Vereinswesen in der Zeit vor 1900 sehr langsam: Vereine wie der Verein Prießnitz, der Vegetarianer Club oder der Verein gegen die wissenschaftliche Thierfolter (Vivisection) bestanden nur für wenige Jahre. Innerhalb dieser Zeit wechselten kurze aktive Phasen mit solchen ohne nennenswerte Vereinsaktivitäten und die Mitgliederzahlen bewegten sich im zweistelligen Bereich. Erst mit der Gründung des Naturheilvereins Wien im Jahr 1895 entstand eine breitenwirksamere Organisation mit langfristigem Bestand.

Der politische Kontext der Vereinsarbeit
Die Vereinsgründungen des 19. Jahrhunderts fanden in einem politischen Umfeld statt, in dem die Partizipation an politischen Entscheidungsprozessen den meisten Bürger/innen unmöglich war. Auch wenn seit 1861 mit dem Reichsrat (zusammengesetzt aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) ein Parlament bestand, bedurften Gesetze nach wie vor der Sanktionierung des Kaisers und vor allem waren lediglich 6% der erwachsenen Bevölkerung Österreichs wahlberechtigt, da Besitz bzw. eine hohe Steuerleistung die Voraussetzungen für das Wahlrecht waren. Ab den 1880er Jahren wurde das Wahlrecht für Männer sukzessive ausgeweitet, in den 1870er Jahren waren Arbeiter, Angestellte, niedere Beamte und Kleingewerbetreibende jedoch nicht zu den Wahlen zugelassen.

Vegetarische Vereinsaktivitäten als demokratische Manifestation?!
Vereine spielten in jener Zeit, als Bürger/innen zunehmend an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilnehmen wollten, das jedoch auf der parlamentarischen Ebene nicht konnten, eine zentrale Rolle. Sie waren die ersten Institutionen, in denen Demokratie praktiziert wurde, sowohl was die internen Strukturen betraf als auch das Auftreten nach außen.
Die Mitgliedschaft in Vereinen war freiwillig und nicht an durch Geburt festgelegte Kriterien wie Stand oder Besitz gebunden, sondern alle, die dem Vereinszweck zustimmten,

Mitglieder
Aus den Statuten des Vereins für naturgemäße Lebensweise (Vegetarismus) Wien (Quelle: Vegetarische Rundschau 1881: 2236)

konnten einem Verein beitreten. Während zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch Empfehlungen durch Mitglieder oder das Abstimmen über Neuzugänge die Voraussetzung für die Aufnahme waren, reichte dazu einige Jahrzehnte später das Ausfüllen des Beitrittsformulars und das Bezahlen des Mitgliedbeitrags. In der Praxis war die Zusammensetzung von Vereinen jedoch (besonders für heutige Verhältnisse) sehr homogen. Die Grenzen zwischen Bürgertum und (niederem) Adel erwiesen sich bei der Zusammenarbeit dabei durchlässiger jene zur Arbeiter/innenschaft. Die Wiener Vegetarierorganisationen der 1870er und frühen 18880er Jahre entsprachen diesem Trend: zu den Mitgliedern zählten – soweit bekannt – hauptsächlich Beamte und Unternehmer. Die Gründe dafür sind weniger in Standesdünkel zu suchen, sondern in strukturellen Gegebenheiten wie den Arbeits- und Lebensumständen. Auch niedrige Mitgliedsbeiträge waren für viele Menschen oft nicht leistbar, ebenso die Teilnahme an geselligen Treffen in Restaurants. Den meisten Arbeiter/innen fehlte zudem schlicht die Freizeit, um in einem Verein aktiv zu sein: der arbeitsfreie Sonntag wurde erst 1895, der 8-Stunden-Tag 1918 eingeführt (damals noch mit 6 Arbeitstagen pro Woche), zu den 10-12 stündigen Arbeitstagen davor musste man auch die (Fuß-)Wegzeiten zwischen Arbeits- und Wohnort rechnen.
Trotz des egalitären Grundprinzips war der Vereinsalltag zudem von Hierarchien geprägt, die durch Wissen und Ressourcenverteilung bedingt waren: federführend in den Vereinen waren jene Männer, die durch ihre berufliche und finanzielle Position für den Verein arbeiten konnten, beispielsweise indem sie Flugblätter und Broschüren nicht nur verfassten, sondern auch drucken ließen oder, wie Julius Schilling, die Errichtung eines vegetarischen Restaurants ermöglichten.
Die eben skizzierten Einschränkungen im egalitären Anspruch von Vereinen betrafen die meisten Organisationen. Spezifisch für den Vegetarismus war außerdem, dass der freiwillige Verzicht auf Fleisch nur für jene eine Handlungsoption war, die sich regelmäßigen Fleischkonsum leisten könnten, was auf Arbeiter/innen nicht zutraf.

Da Vegetariervereine zu den ideellen, nicht politischen Vereinen zählten, stand Frauen die Mitgliedschaft offen. Auch hier klafften jedoch Theorie und Realität auseinander. So waren bei der Gründungsversammlung des Vereins für naturgemäße Lebensweise (Vegetarismus) in Wien im Jahr 1881 zwar Frauen und Männer anwesend, die ersten Mitglieder waren jedoch ausschließlich Männer[9]. Auch was Publikationen und Vorträge betraf, war die „erste“ vegetarische Szene Österreichs über Jahrzehnte männlich dominiert. Lediglich bei Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken traten Frauen am Klavier oder als Sängerinnen öffentlich in Erscheinung. Die vegetarische Haushaltsführung oblag hingegen ausschließlich den Ehefrauen der Vereinsfunktionäre. Während es in den USA und vor allem in Großbritannien Berührungspunkte und Überschneidungen zwischen den Frauenrechts- und Vegetarismusbewegungen gab, zeigten die österreichischen Vegetarier des 19. Jahrhunderts, ähnlich wie die Tierschützer[10], diesbezüglich kein Bewusstsein.

Die Zusammensetzung der (Vegetarier-) Vereine der 1870er Jahre kann also nur bedingt als pluralistisch bezeichnet werden. Demokratische Prinzipien bestimmten hingegen die Entscheidungsfindung innerhalb des Vereins: ganz im Sinne eines aufgeklärten Bürgertums wurden bei Sitzungen die einzelnen Tagesordnungspunkte diskutiert, den oft kontroversen Debatten folgten Abstimmungen, bei der jede Stimme gleich viel zählte.

Auch bei der Arbeit nach außen nutzten die Vegetarier die vergleichsweise neuen Grundrechte: sie hielten Versammlungen in Lokalen ab, die sie in Zeitungen öffentlich ankündigen konnten, verfassten Zeitschriftenartikel und druckten Flugblätter. Trotz grundsätzlicher Pressefreiheit kontrollierten die Behörden weiterhin alle Publikationen und Konflikte mit den Behörden waren beinahe alltäglich: So war 1885 eine Strafe von drei Gulden fällig, weil von einem Flugblatt „zur Verbreitung vegetarianischer Grundsätze“ kein Pflichtexemplar an die Behörden abgegeben wurde, was eine Verurteilung des Druckers durch das „Preßgericht“ nach sich zog[11] und 1883 berichtete der Wiener Vegetarierverein von der Verteilaktion eines Flugblatts, das sich an Arbeiter/innen richtete: „2 000 [von insgesamt 16 000] Stück fielen der Polizei in die Hände“[12]. Vermutlich lag der Grund in der Verbindung zur entstehenden Arbeiterbewegung, die sich besonderer Kontrolle und Repression durch die Behörden ausgesetzt sah. Die lapidare Formulierung ohne weitere Erklärung des Vorfalls zeigt, dass Behördenschikanen auch für vordergründig unpolitische Aktivisten nicht ungewöhnlich waren.

In einer Zeit, als der Großteil der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen war, stellten Petitionen an politische Gremien das Hauptwerkzeug dar, um politische Entscheidungen mitzugestalten. Von der Lebensreformbewegung wurde diese Möglichkeit besonders in den 1880er Jahren oft genutzt, beispielsweise um Forderungen nach der Verankerung von naturheilkundlichen Methoden in Krankenhäusern Nachdruck zu verleihen, um Gesetze zur Abschaffung bzw. Beschränkung der Vivisektion zu initiieren oder in der “Impffrage”. Vegetarier/innen schlossen sich diesen Petitionen oft an, erstellten zu ihrem Hauptanliegen, der fleischlosen Ernährung, jedoch keine, was am Thema lag: Ernährung wurde – trotz Thematisierung ökonomischer und sozialer Faktoren – als Privatangelegenheit betrachtet. Die Wiener Vegetarier des letzten Drittel des 19. Jahrhunderts konzentrierten sich zudem auf die Errichtung einer vegetarischen Infrastruktur, vor allem in Form von Restaurants, in denen sie den Schlüssel zur Verbreitung des Vegetarismus sahen.
Der Mißerfolg der genannten Petitionen, die von den politischen Gremien nur wenig beachtet und zurückgewiesen wurden, trug wohl maßgeblich zur Politikverdrossenheit und zum Rückzug ins Private bei, die ab 1900 als charakteristisch für die Lebensreformbewegung gelten.

Vegetarier um 1880: Grünes Biedermeier oder vegetarische Zivilgesellschaft?
Vegetarier in den 1870er und frühen 1880er Jahren zählten zur ersten Generation jener, die sich auf der Basis bürgerlicher Grundrechte in Vereinen organisieren und öffentlich für ihr Anliegen eintreten konnten. Sie praktizierten auf Vereinsebene – wenn auch  mit Einschränkungen – Demokratie, bevor diese zur Staatsform wurde. Dadurch und weil sie regelmäßig mit den Grenzen von Presse- und Petitionsrecht konfrontiert wurden, hatte ihr Engagement eine politische Komponente, auch wenn sie nicht im Sinne politischer Parteien oder im Rahmen des Parlamentarismus aktiv waren und sich inhaltlich wenig mit der gesellschaftspolitischen Dimension des Vegetarismus beschäftigten.

[1] Vgl. zu diesem Abschnitt Brändle, Claus / Rein, Stefan: Das österreichische Vereinsrecht. Wien: Linde 5., akt. Aufl. 2015: 3-8.

[2] Allerhöchstes Patent vom 25. April 1848/III/§22; online unter http://www.jku.at/kanonistik/content/e95782/e95785/e95786/e95794/e104403/e104407/e98375/pillersdorfscheVerfassung.pdf (9.12.2016).

[3] Kaiserliches Patent vom 26. November 1852 wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über Vereine (Vereinsgesetz) angeordnet werden (RGBL. 1852/253), §3; online unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1852&page=1196&size=45 (9.12.2016).

[4] Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, §11-12; online unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1867&page=423&size=45 (9.12.2016).

[5] Gesetz vom 15. November 1867 über das Vereinsrecht (RGBL. 1867/134); online unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18670004&seite=00000377 (9.12.2016).

[6] ÖGG: Erste Pflanzenausstellung im Schwarzenberg’schen Garten, http://www.oegg.or.at/ueber-die-oegg/neue-geschichte-der-oegg/testseite-geschichte/ (10.12.2016).

[7][7] Hye, Hans Peter: Zum Vereinswesen in der Habsburgermonarchie, in: Brix, Emil / Richter, Rudolf (Hg): Organisierte Privatinteressen. Vereine in Österreich. Wien: Passagen 2000 (= Civil Society 4), S. 33-53, darin S. 35.

[8] Hye: Vereinswesen 2000: 36 und 41.

[9] Wiener Verein für naturgemässe Lebensweise, in: Vereins-Blatt für Freunde der natürlichen Lebensweise (Vegetarianer) 1881: 2235-2236.

[10] Vgl. dazu: Pack, Birgit: »Der Tierfreund«. Der Wiener Tierschutzverein um 1900 und die Frage nach den Tierfreundinnen. In: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte 64 (= Umweltgeschichte und Geschlecht. Von Antiatomkraftbewegung bis Ökofeminismus).

[11] Preßdelicte, in: Morgen-Post, 29.7.1885: 4.

[12] Wiener Verein für naturgemäße Lebensweise, in: Vegetarische Rundschau 1883: 53.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Birgit Pack (9. Januar 2017). Die politische Dimension des vegetarischen Aktivismus in den 1870er Jahren. Vegetarisch in Wien um 1900. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/v5zk


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